Psychoanalyse, tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und tiefenpsychologisch fundierte Kurzpsychotherapie werden nach dem gleichen Verfahren bewilligt. Die Leistungen der gesetzlichen Kassen erfolgen in einzelnen Bewilligungsschritten nach Antragstellung durch den Klienten und den behandelnden Psychotherapeuten. Mit den erwähnten Schritten ist der jeweilige Leistungsumfang durch die Kassen erreicht.
- Psychoanalyse:
Die gesetzlichen Kassen übernehmen hierbei maximal 300 Sitzungen und gehen in folgenden Bewilligungsschritten vor:
1. Schritt: 160 Sitzungen 2. Schritt: 80 Sitzungen 3. Schritt: 60 Sitzungen
Die privaten Kassen und die Beihilfe übernehmen maximal 240 Sitzungen und gehen in folgenden Bewilligungsschritten vor:
1. Schritt: 80 Sitzungen 2. Schritt: 80 Sitzungen 3. Schritt: 80 Sitzungen
- Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie:
1. Schritt: 50 Sitzungen 2. Schritt: 30 Sitzungen
- Tiefenpsychologisch fundierte Kurztherapie:
1. Schritt: 25 Sitzungen
Eine Kurztherapie kann aber anschließend durch einen Umwandlungsantrag in eine Langzeittherapie umgewandelt werden.
Kurztherapie ist bei privaten Kassen als gesondertes Verfahren nicht vorgesehen.
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